Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Reinhard Söllradl, Weiten 110/1/3, 3653 Weiten, Österreich

1. Geltung

Die Firma Reinhard Söllradl – im Folgenden als Auftragnehmer (AN) bezeichnet – erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

Der Kunde wird den AN unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird den AN von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom AN wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der AN haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der AN wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den AN schad- und klaglos; er hat ihn sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihn durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3. Fremdleistungen

Der AN ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

Der AN wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

4. Termine

Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der AN bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem AN eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den AN.

Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AN.

Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des AN – entbinden den AN jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

5. Rücktritt vom Vertrag

Der AN ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des AN weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des AN eine taugliche Sicherheit leistet.

6. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des AN für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der AN ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Alle Leistungen des AN, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem AN erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Für alle Arbeiten des AN, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem AN zurückzustellen.

7. Zahlung

Die Rechnungen des AN werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.

Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der AN sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des AN aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom AN schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

8. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Änderungen von Leistungen des AN, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AN und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen des AN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des AN erforderlich. Dafür steht dem AN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9. Kennzeichnung

Der AN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Website des AN mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der AN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
• allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde.
• mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet.
• jederzeit und fehlerfrei funktioniert.

Weiters übernimmt der AN keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den AN schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch den AN zu.

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde den AN alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der AN ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den AN mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des AN ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AN beruhen.

Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

11. Haftung

Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem AN und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des AN örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Weiten, 3. März 2010